Kompass – Zeitung für Piraten

Ein Vorschlag: Digitale Menschenrechte vom französischen „Forum d’Avignon“

In acht Paragraphen fasst das „Forum d’Avignon“, ein „Ideenlabor“ und Thinktank in Paris, seine „Vorläufige Erklärung der Digitalen Menschenrechte“:

1. Personenbezogene Daten jedes Menschen, insbesondere digitale Daten, vermitteln Informationen über seine kulturellen Werte und Privatleben. Die persönlichen Daten können nicht zu einer Handelsware reduziert werden.

2. Die angemessene Nutzung der Daten ist eine Chance für die Entwicklung von Forschung und Verfolgen von Allgemeininteresse. Es muss durch einen universellen Verhaltenskodex, der jedermanns Würde, Privatsphäre und schöpferische Werke und die Vielfalt der Meinungen schützt, geregelt werden.

http://www.ddhn.org/index-en.php

Über 130 Persönlichkeiten haben bis zum 25. September den Aufruf des Forums unterzeichnet, mit dem Ziel, dass schließlich von Europarat und UNESCO diese „Digitalen Menschenrechte“ verabschiedet werden.

Menschenrechte stehen jedem Menschen ohne Unterschied gleichermaßen zu, egal ob er Staatsbürger eines Landes ist oder nicht. Sie werden in in völkerrechtlichen Verträgen näher festgelegt, etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950. Digitale Aspekte finden sich höchstens grundlegend, etwa im Artikel 8: „Achtung der Korrespondenz“. Wieviel man sich dafür kaufen kann, steht auf einem anderen Blatt: die NSA-Überwachungsmaßnahmen achten die Privatsphäre eben nicht, da sie unterschiedslos alle Internet-Korrespondenz abschnorcheln.