Kompass – Zeitung für Piraten

Petitionen an den Bundestag


Arzneimittelwesen – Aufhebung des Patentschutzes für Medikamente bei nicht ausreichender Verfügbarkeit geschützter Medikamente für mehr als 2 Monate

Häusliche Krankenpflege – Gewährung einer Haushaltshilfe während der ambulanten Krebstherapie

Lärmschutz im Luftverkehr – Festlegung von Lärmgrenzwerten für lärmarmere Flugzeuge
Kommentar:

Der Kommentar klingt wie die Fehlinformationen, welche man von der Flugverkehrslärmlobby ständig bekommt.

zu 1.
Die lärmabhängigen Landgebühren sind ein extrem schlechter Witz, wie auch der SRU in seinem Bericht von März 2014 zum Thema Fluglärm ausführt. Die Fallen viel zu wenig ins Gewicht. Auch durch die Konkurrenzsituation. Eine Vorgabe für lärmärmere Maschine wäre zumindest mal ein erster Schritt an der untragbaren Situation etwas zu ändern, denn bis jetzt wird Artikel 2 Abs. 2 GG zu stark zu Lasten von wirtschaftlichen Interessen vernachlässigt. Ein Ausgleich findet nicht bzw. kaum statt.

zu 3.
Selbst in Düsseldorf finden im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr Starts statt. Vielleicht besser mal richtig informieren, bevor man Fehlinformationen verbreitet. Auch hier gibt es leider noch immer kein Nachtflugverbot, sondern nur stärkere Einschränkungen als zum Beispiel in Köln/Bonn

zu 4.
Auch diese Aussage ist so nicht korrekt. Es gibt Fortschritte bei der Technik. Zum Teil gibt es dabei Lärmminderung pro Maschine, allerdings hat sich die Anzahl auch erhöht, sodass sich die Effekt zumindest ausgleichen. Allerdings wird die Bevölkerung deutlich stärker belastet, weil viel mehr Flieger unterwegs sind.
Zudem sind auch Maschine zumindest in Erforschung, wenn nicht schon im Bau die zwar Effizienter mit Treibstoff umgehen, dafür aber deutlich lauter sind. Da die Firmen der Wirtschaftlichkeit den Vorzug geben werden, ist klar, dass der Lärm noch mehr zunehmen wird.