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Justizminister: Mehr Fußfesseln für mehr Straftäter

Ankle_monitor_cc-by-Monique_WikimediaCommonAus der noch bis heute laufenden Justizministerkonferenz in Stuttgart ein Kracher: der Einsatz der elektronischen “Fußfessel” soll ausgeweitet werden, meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Die Justizminister der Länder tagen mit einem bunten Programm. Sie beraten neben der Fußfessel (TOP 7) auch darüber, ob Strafgesetze gegen Cyberkriminelle ausreichen (Bekämpfung der Botnetz-Kriminalität, TOP 6) sowie erweiterte TV-Berichte aus Gerichtssälen, leichte Sprache und “Ehe für alle”. Insgesamt stehen rund 40 Punkte auf der Tagesordnung.

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Eva Kühne-Hörmann (Foto: Oliver Abels CC-BY-SA 3.0/Wikimedia)

Eva Kühne-Hörmann (Justizministerin in Hessen, CDU) wünscht sich etwa, dass auch gewalttätige Fußballfans, Stalker, und prügelnde Ehemänner an die elektronische Kette gelegt werden können. Schon Anfang 2016 könnte es soweit sein.

Die “Elektronische Aufenthaltsüberwachung” (EAÜ) ist ein Gerät, das am Fußgelenk eines vom Richter dazu verurteilten Menschen angebracht wird, definiert die Wikipedia. In Deutschland ist sie seit Januar 2011 verfügbar. Der EAÜ-Träger hat sich zu festgelegten Zeiten an festgelegten Orten aufzuhalten.

Neuere Fußfesseln senden per Mobilfunk den aktuellen Standort ihres Trägers an Bewährungshelfer oder wer auch immer auf staatlicher Seite zuständig ist. Bei einigen Bundesländern (Bayern, Brandenburg, BaWü, NRW, Meck-Pomm und Hessen) ist das die Gemeinsame Überwachungsstelle (GÜL) in Bad Vilbel. Bei Abweichungen gibts einen Alarm. Der Fesseltragende wird angerufen, muss sich rechtfertigen. Kommt das zu oft vor, droht ihm oder ihr der klassische Vollzug.

Die Maßnahme ist durchaus psychisch belastend. In Frankreich wird das Elektrofesseln daher auf sechs Monate beschränkt, da ab dann die ersten psychischen Ausfälle auftreten. In Deutschland sind zur Zeit nur 55 Fußfesseln scharfgeschaltet.

Für den Staat ist die Fesselei kostengünstig. Laut Zahlen aus den USA fallen lediglich ein Fünftel der Kosten gegenüber Unterbringung in einer Haftanstalt an. In den meisten Anwenderländern haben sich die Gefängnisse nicht geleert. Durch die Fernüberwachung entstand vielmehr ein neuer Bereich zwischen Haft- und Bewährungsstrafe. Weitere lustige Features sind mit verbesserter Sensortechnik möglich, etwa die permanente Kontrolle auf Alkohol im Blut. Das gibt es seit 2007 in den USA.