Kompass – Zeitung für Piraten

Neue Fragen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger: ist es jetzt nichtig? – Julia Reda

JULIA REDA - FOTO BARTJEZ - CC-BY NC - o-150x150PIRATEN-Europaabgeordnete Julia Reda meint, das deutsche Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger ist null und nichtig. Der Grund: die europarechtliche „Notifizierung“ wollte die damalige Bundesregierung nicht ausführen – und riskiert so nun ihr LSR. Bestimmte EU-relevante Gesetzprojekte müssen nationale Regierungen an die EU-Kommission melden. Julia Reda schreibt:

Die Folgen einer nicht erfolgten nötigen Notifizierung sind eindeutig: Das nicht notifizierte Gesetz ist nicht anwendbar. Alleine schon aus diesem Grund raten alle Experten dazu, bereits bei dem leisesten Zweifel zu notifizieren, alleine schon, weil es nicht möglich ist, diesen Verstoß durch eine nachträgliche Notifizierung zu heilen. Es ist ein politisches Problem, das größer ist als das Leistungsschutzrecht, wenn Gesetze nicht ordentlich zustandekommen.

Wie jetzt bei den neuen Vorratsdaten sollte die Webpublisher-Entrechtung „LSR“ husch-husch Mitte 2013 durch den Bundestag. Notifizierungsphase: zu lang, wie aus geleakten Ministeriumsvermerken bekannt wurde. Beim Notifizierungsverfahren startet gleich nach Übermittlung an die EU-Kommission eine lästige Sperr- oder Stillhaltefrist. In dieser Zeit darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Für das rechtsstaatlich vorgesehene Verfahren blieb FDP, CSU und CDU zuwenig Zeit, um ihr Wahlgeschenk für „Axel Springer“ noch vor der Wahl im September 2013 zum Gesetz zu machen.

 

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde von der alten Unions/FDP-Bundesregierung mit Wirkung zum 1. August 2013 eingeführt. Leistungsschutzrechte kommen immer dann zum Zuge, wenn das herkömmliche Urheberrecht nicht greift. Nun also das Sonderrecht für die Nicht-Urheber „Presseverleger“. Vorher lizenzkostenfreie, kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln und Verlagswebseiten sind ein Jahr geschützt. Nach wie vor frei sind einzelne Wörter und „kleinste Textausschnitte“, sowie auch die vielfältigen Ausnahmen, bekannt als „Schranken des Urheberrechtes„.

Nach der Bundestagswahl im September 2013 wurde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgehalten, dass das LSR hinsichtlich Zielerreichung überprüft werden soll. Hauptadressat Google hat bereits vielfältig klargemacht, dass für Leistungsschutz eher nicht gezahlt wird.