Deutsche Bundesländer haben bei Fracking mehr Handlungsspielraum als offensichtlich ist. Das hochumstrittene Fracking-Ermöglichungsgesetz der Bundesregierung verschob die Große Koalition noch vor der Sommerpause im Juni 2015.
Nach einem von den PIRATEN in Auftrag gegebenen Gutachten können Länder Fracking in ihren Wassergesetzen verbieten, so der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags.
Wie die Gerichte entscheiden würden, lasse sich dem Gutachten zufolge zwar nicht hinreichend sicher prognostizieren. Nach Auffassung einiger Rechtswissenschaftler sei aber eine Abweichungskompetenz der Länder im Regelungsbereich des § 9 WHG zu bejahen.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen will die rot-grüne Koalition Fracking im Zuge des neuen Landesentwicklungsplanes flächendeckend untersagen.
Vor allem in der SPD regte sich Protest gegen das freizügige Groko-“Gasbohren”-Gesetz. Die Groko hatte ins Gesetz geschrieben, statt des Bundestags eine Kommission entscheiden zu lassen, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen vollumfassen Deutschland kaputtfracken dürfen. Diese Verlagerung von exekutiver Macht von Regierung auf ein nicht-demokratisch gewähltes Gremium – besorgniserregender Trend der letzten Jahre – sehen Juristen als verfassungswidrig.