Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident am Bundesverfassungsgericht, hält die in der Bundesregierung diskutierte Beschränkung von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig.
Das wäre ein nicht gerechtfertigter Eingriff in Freiheitsrechte, speziell Vertragsfreiheit und Privatautonomie, so Papier zur „Frankfurter Allgemeinen Zeitung„.
Das Verfassungsgericht habe immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.
Vorratsdaten für Zahlungen
Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang zu elektronischen Zahlungsmitteln bedeuten laut Papier einen kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung.
Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des Gemeinwohls wirklich geeignet und erforderlich seien. „Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können die Freiheitseingriffe nicht legitimiert werden.“
Das Bargeldverbot soll heute beim Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat diskutiert werden. Dieses Gremium ist eine Art Mini-TTIP, es soll für Harmonisierung der Finanz- und Steuer- und „Wirtschaftsregelungen“ in den beiden Ländern sorgen.
Frankreich hat bereits Bargeldlimits und strebt eine europaweite Umsetzung in Sachen „Vorratsdaten für Geldzahlungen“ an.
Eine Pro-Bargeldlimit-Erklärung der Finanzminister Wolfgang Schäuble und Michel Sapin wird für heute erwartet.
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