Nach der dramatischen Verhaftung des mutmaßlichen Sprengstoffkochers Jaber al-Bakr werden Forderungen nach mehr Datenaustausch sowie Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen laut.
Auch eine zeitlich ausgedehnte „Vorratsdatenspeicherung“, also die anlasslose Bespitzelung von 80 Millionen Einwohnern, mit wem sie telefonieren oder mit welcher IP-Adresse sie im Internet surfen, ist plötzlich wieder im Gespräch.
Laut heutigem Tagesschau-Bericht wurden nun Stimmen aus der Union laut, die die „10 Wochen“ Speicherfrist im Ende 2015 verabschiedeten Gesetz nun nicht mehr ausreichend finden und wieder ihre alten „6 Monate“ haben wollen.
Eilanträge gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sind im Juli dieses Jahres gescheitert. Nun sind noch acht reguläre Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig, darunter vom Bundes- und diversen Landesverbänden der Piratenpartei. Zuletzt haben 18 Politiker der Grünen vor einigen Wochen eine Klageschrift in Karlsruhe abgeliefert.
Die alte 6-Monate-Version der Vorratsdaten wurde 2010 vom höchsten deutschen Gericht für nichtig erklärt. Dazu gab es eine Anleitung von den Richtern, wie grundrechtskonforme Vorratsdaten aussehen könnten.
Das brachte dann das nun umstrittene Gesetz, das Telekoms und andere Verpflichteten 18 Monate Zeit nach Inkrafttreten – also Juli 2017 – einräumt, um dann allerspätestens mit der Speicherung der vertraulichen Kommunikationsvorgänge zu beginnen.
Ist doch die klassische Salamitaktik, wie sie auch Flughäfen gerne betreiben. Erst wird etwas ‚harmloses‘ beschlossen und dann Stück für Stück ausgeweitet.