Nach Auffassung von EU-Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Fotos veröffentlicht worden sind, an sich gesehen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das berichtete heute heise.de.
Und sogar: „Auf die Beweggründe der Person, die den Hyperlink setzt, und darauf, dass sie wusste oder hätte wissen müssen, dass die ursprüngliche Wiedergabe der Fotos auf anderen Websites ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erfolgt ist, kommt es nicht an„, so der Generalanwalt.
Ein Urteil der unabhängigen Richter, die seinen Überlegungen nicht folgen müssen, wird in einigen Monaten erwartet.
In letzter Zeit zeigten sich immer mehr Liberalisierungsansätze bei den Gerichten in Sachen „Digitale Revolution“.
- WLAN-Teilen und Freifunk ohne deutsche „Störerhaftung“ wird greifbar, auch durch zähe Klageaktivitäten unterstützt durch die deutsche Piratenpartei.
- Auf Webseiten eingebettete Videos sind schon längere Zeit – seit einem EuGH-Urteil vom Oktober 2014 – nicht mehr von rechtlicher Verfolgung bedroht.
Tendenz: das „gute Funktionieren“ des Internet (O-Ton Pressemitteilung) ist für die Gesellschaft wichtiger als Partikularinteressen der Verwertungsgesellschaften und den dahinterstehenden Rechteinhabern zu bedienen.
Wenn das mal keine guten Nachrichten sind. Allerdings ist ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der Diskussion, was neue Hürden für Webpublisher aufbaut. Zur Zeit läuft bei eine EU-Online-Konsultation, bei der jeder Interessierte mitmachen kann.
LINK:
Zu den erlaubten Foto-Links: Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C160/15 GS Media BV / Playboy Enterprises International Inc., Sanoma Media Netherlands BV und Britt Geertruida Dekker
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-04/cp160037de.pdf
Endlich mal auch eine gute Nachricht!