Auf Bundesebene gibt es mehrere verschiedene Wege für eine Petition. Das Einreichen kann auf dem klassischen postalischen Weg erfolgen. Hierbei kann es sich um eine Gruppen- bzw. Massenpetition durch Unterschriftenlisten handeln oder aber auch um Onlinepetitionen.
Mit Onlinepetitionen an den Bundestag habe ich bereits umfangreichere persönliche Erfahrungen gemacht. Meine Einschätzung ist eher durchwachsen. Vielfach scheinen insbesondere die fürs Parlament unbequemen Petitionen mit nicht immer plausiblen Begründungen abgelehnt zu werden. Manchmal hatte ich ein wenig den Eindruck, dass Petitionen der zuständigen Stelle eher lästig waren.
Teilweise werden auch Petitionen abgelehnt, weil das Thema sachlich mit einer bereits bearbeiteten Petition übereinstimmt. In diesem Fall braucht die Petition nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht erneut bearbeitet zu werden.
Wer die Petitions-ID-Nummern betrachtet, stellt fest, dass weniger als 10 % der über das Petitionsportal eingereichten Petitionen an den Bundestag auch veröffentlicht wurden. Viele Petitionen werden also nicht veröffentlicht oder sogar komplett abgelehnt.
Wie bereits zuvor erwähnt ist es überaus wichtig bei einer Ablehnung die Begründung zu überprüfen. Genannte Gesetzesstellen sollten kontrolliert werden, ob Zitate nicht aus dem Kontext gerissen wurden. Auch werden nicht immer alle relevanten Ressorts beteiligt. Man sollte auch nicht die geringste Hemmung haben, wenn etwas nicht verstanden wurde nachzufragen. Nicht wer nachfragt macht sich lächerlich, sondern wer Fremdworte und Fachbegriff verwendet, um sich einen intellektuellen Anstrich der vermeintlichen Überlegenheit zu geben. Ebenfalls ist zu prüfen, ob überhaupt auf die Argumente eingegangen wurde. Die Überprüfung ist deswegen so wichtig, weil wenn die Petition erst einmal abgeschlossen ist, dies für die ganze restliche Legislaturperiode gilt.
Die Antworten des Petitionsausschusses kommen per Post. Wodurch eine Veröffentlichung der Antworten etwas aufwändiger wird, weil diese erst abgetippt werden muss. Trotzdem ist es sinnvoll sowohl die Petition, als auch die Antwort öffentlich zu machen, damit die Allgemeinheit teilhaben kann. Zudem können interessierte Personen, so vor dem Einreichen einer Petition prüfen, ob das Thema nicht schon einmal behandelt wurde. Was bei unveröffentlichten Petitionen ansonsten nicht möglich ist. Die Veröffentlichung ist über ein Blog recht einfach möglich.
Den Effekt von Petition an den Bundestag vermag ich trotz der jährlichen Berichte nicht so recht zu quantifizieren. Es ist unter Umständen aber auch nicht so einfach zu erfassen, welchen Einfluss eine Petition auf Gesetze letztendlich hat. Manchmal macht die Petition auf einen Missstand aufmerksam. Bei sehr vielen Mitzeichnungen entsteht natürlich auch eine entsprechende mediale Aufmerksamkeit.
In den jährlichen Berichten wird auf einige Erfolge eingegangen. In gewissen Rahmen scheinen Petitionen an den Bundestag, also durchaus etwas bewirken zu können. Wobei dies wie gesagt sicherlich auch vom Themenkomplex abhängt.
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