Internet – Respektierung der „Do not track“-Einstellung im Browser
Mein Kommentar:
Natürlich kann man auch ausländische Firmen zur Einhaltung der Regeln bringen. Insbesondere die relevanten großen Firmen. Die Kleinen sind hier ehe nicht relevant, weil sie gar nicht in der Lage zum Tracken sind.
Zu Ahndung kann zum Beispiel die DE-Domain entzogen werden. Diesen zwar häufig nur zur Weiterleitung auf die entsprechende Seite, allerdings würde ein Abschalten dieser Weiterleitung die Geschäfte von Big Google und Co empfindlichen beeinträchtigen.
Ebenfalls kann die Einbindung entsprechender Scripte auf Seiten aus Deutschland verboten werden, womit die Gewinnoptimierung in Deutschland Probleme hätte.
Sanktionen wären also durchaus möglich.