Kompass – Zeitung für Piraten

Leistungsrecht ohne Schutz

Google News
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Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage erweist sich, neben seiner Eigenschaft als digitale Innovationsbremse, als zahnloser Tiger gegen den mächtigsten Presseinhaltenutzer im Internet: Google drohte ungerührt, Verlagsinhalte mit Zahlwunsch ab heute, 22. Oktober, nur noch reduziert anzuzeigen:

Turi2 berichtet, dass die Verlage nun klein beigaben – vorläufig:

Über die VG Media geben sie eine „widerrufliche Gratiseinwilligung“ ab, wonach Google die Verlagsinhalte in den Suchergebnissen von Google News weiter unentgeltlich nutzen kann, bis der Streit rechtlich geklärt ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, macht den Verlagen allerdings wenig Hoffnung: „Der Kontrahierungszwang in Zusammenhang mit der Bezahlung eines Entgelts“ werde sich nur schwer aus dem Gesetz ableiten lassen, so der oberste Wettbewerbshüter auf den Medientagen München. Kartellrechtliche Möglichkeiten sehe er nicht.

Möglicherweise scheitert das Leistungsschutzrecht auch an seiner schlechten Ausarbeitung, so Mundt: „Es gibt wohl niemanden, der behauptet, das Leistungsschutzgesetz sei gut formuliert.“

Die Verlage fordern eine weitere Verschärfung, die in Richtung Zwangslizensierung geht. Die Bundesregierung ist aufgeschlossen.