Jederbeteiligung: Kp. 2.8 Verbraucherinformationsgesetz
Verbraucherinformationsgesetz Der Verbraucher kann seit 2012 gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunft über Lebensmittel und Verbrauchsgüter bei den dafür zuständigen Behörden verlangen. Natürlich kann nur Auskunft erteilt werden, wenn diese Informationen den betreffenden Stellen vorliegen. An erster
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