Leistungsschutz
In der „Süddeutschen“ schreibt Heribert Prantl ausführlich über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Was darf kostenlos nachgedruckt, vervielfältigt, verbreitet, zu gewerblichen Zwecken genutzt und ausgeschlachtet werden? … Wer die Informationsfreiheit verteidigen will, darf das Leistungsschutzrecht ablehnen. Das
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