48-Stunden-Asyl: keine Schnellgerichte an der Grenze
Bundesinnenminister de Maizière begrüßt den CSU-Vorschlag, Asylgesuche bereits an der Landesgrenze zu prüfen, meldet der Deutschlandfunk. Ein solches Verfahren sei nach einer EU-Richtlinie möglich. An Flughäfen könne man jemanden festhalten, seinen Asylantrag prüfen und ihn
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