„Framing“, der Videorahmen mit Youtube-Inhalten im eigenen Blog, war seit einigen Jahren eine abmahntechnische Falle für Webseitenbetreiber.
Jetzt nicht mehr, denn der europäische Gerichtshof gibt Nutzern Rechtssicherheit beim „Einbetten“. Weblinks sind keine urheberrechtliche Nutzungshandlung – „framende Links“, so der EuGH, dann eben auch nicht. Alles weitere steht hier:
http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/Eugh-Framing.html
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