Kompass – Zeitung für Piraten

Europäischer Gerichtshof urteilt gegen Vorratsdaten

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Das meldet die Nachrichtenseite BR24. Voratsdaten, so die Urteilsbegründung, lassen “sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben” der Menschen zu. Durch den ständigen Überwachungsdruck für Telefon und Internet könnten Menschen das Gefühl bekommen, dass ihr Privatleben ständig überwacht werde.

“Gesetze zur verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung der Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung sind mit dem heutigen Urteil vom Tisch”, glaubt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte. Mit diesem Urteil erteilt Europa der NSA-Methode einer wahllosen Massenerfassung des Privatlebens unschuldiger Bürger eine klare Absage. Gespeichert werden darf nur unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen.

Nur diejenigen Personen dürfen erfasst werden, die in einem Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Sicherheitsgefahren stehen können, nicht aber völlig unverdächtige Bürger. Es ist gut, dass einem Innenminister De Maizière, aber auch einem autoritären Staatschef wie Victor Orban, damit eine viel zu gefährliche Massenüberwachungswaffe aus der Hand geschlagen wird.

Nach dem heutigen Urteil verlangen wir von der Merkel-Regierung die sofortige Rücknahme des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Staaten mit solchen Gesetzen einleiten!”

Denn eine große Hintertüre bleibt nach dem Urteil offen: Bei konkreter Bedrohung der Öffentlichkeit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten sind Ausnahmen jedoch weiter zulässig. In Deutschland wurde in 2015 durch die Große Koalition eine bis zu 10-wöchige allgemeine Vorratsdatenspeicherung über alle deutschen Einwohner beschlossen, die spätestens bis Mitte 2017 von den Telekomfirmen scharfzuschalten ist.

 

Links:

Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf

Urteil des EuGH: https://assets.documentcloud.org/documents/3245181/C-203-15-amp-C-698-15-Arre-T-En.pdf