Weiter am Nutzen der allgemeinen Aufzeichnung von Kommunikationsdaten zweifelt das FDP-geführte Justizministerium. Lediglich das „Gefühl“ der Polizeipraktiker spreche für eine Notwendigkeit. Zuwenig, um in Freiheitsrechte einzugreifen: Eine Max-Planck-Studie soll heute dem Bundestag übergeben werden.