Kompass – Zeitung für Piraten

Abmahnwahn: Rechteverwerter verklagt Witwe

Die Abmahnkanzleien kennen keine Gnade: ist der Gegner tot, klagen sie halt den Überlebenden hinterher, hier einer Witwe, deren verstorbener Mann ein Computerspiel zum Download über den gemeinsamen Internetanschluß angeboten haben soll. Bis hoch zum BGH, wenns sein muß. Ein neues Low.

Was tun? Immer schön sauber bleiben. Weil das leider nicht immer reicht wg. „Sippenhaft“, sollten sich Verbraucher ihren Internetprovider genau anschauen in Bezug auf auf Datensparsamkeit. Besonders T-Online steht im Ruf, länger als andere Anbieter die begehrten Internet-Nutzungsdaten zu speichern. Die Abmahner können hier leichter Beute machen. Ein weiteres Indiz: Viele Abmahnfälle laufen an Kölner Gerichten, nahe dem Konzernsitz des Rosa Riesen. Zeit zum Wechsel!

Faxe in der Sixt-Anzeige: dafür gab es keine Abmahnung