Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung: Kp. 2.8 Verbraucherinformationsgesetz

Verbraucherinformationsgesetz

Der Verbraucher kann seit 2012 gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunft über Lebensmittel und Verbrauchsgüter bei den dafür zuständigen Behörden verlangen. Natürlich kann nur Auskunft erteilt werden, wenn diese Informationen den betreffenden Stellen vorliegen.

An erster Stelle hat der Verbraucher Auskunftsanspruch zu Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Insbesondere bzgl. von Gefahren. Betriebsgeheimnisse sind selbstverständlich geschützt.

Kosten bis zu einem Verwaltungsaufwand von maximal 1000 bzw. 250 Euro, je nach Art der Information sind kostenfrei. Darüber können Kosten erhoben werden, allerdings erst nach vorhergehender Information. Eine Obergrenze für Kosten ist hier nicht vorgesehen.