Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung: Kp. 2.9 Einwohnerfragestunde

Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde (EFS) ist ein Instrument sich auf kommunaler Ebene zu beteiligen. Die Initiative geht auch hier von den Einwohnern aus. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Durchführung und den Vorlauf gibt es nicht.

Es besteht die Möglichkeit durch eine EFS an bestimmte Informationen zu kommen. Allerdings können die Antworten auch in einer Art und Weise ausfallen, die wenig weiterhelfen. Schön ist es natürlich, wenn Aufzeichnungen erlaubt sind, ansonsten steht nur das Protokoll zur Verfügung, wobei hier kritisch zu Hinterfragen ist, ob das Protokoll immer mit dem wirklich gesagten übereinstimmt.

Der erste Schritt für eine EFS ist zu recherchieren, welcher Rahmen im eigenen Bezirk gilt. Die Details werden hier vor Ort geregelt, sodass Abweichungen möglich sind. Folgende Fragen sind dabei zu klären:
– Wo reiche ich die Fragen ein?
– Welche Fristen gelten?
– Welche anderen Rechte habe ich dabei? (Zum Beispiel nachfragen)
– Wann werden die Fragen behandelt?
Bei der Klärung dieser Fragen kann die Stadt helfen. Bei einer Recherche im Netz wäre der passende Suchbegriff ‚Einwohnerfragestunde‘ und der Stadtname. Wenn etwas vorhanden und Indiziert ist, sollte damit zügig etwas gefunden werden. Ansonsten heißt es bei der Stadt auf den verschiedenen Kommunikationswegen nachzufragen.

Ist das Grundlegende geklärt, geht es daran eine Frageliste aufzustellen. Wie auch bei Schreiben an die Verwaltung sollte hier eine gewisse Form gewahrt bleiben.

Bei Fragen wird zwischen zwei Formen unterschieden. Die offenen Fragen die zum Beispiel mit warum oder was beginnen und die geschlossenen Fragen. Zweitere lassen sich mit Ja oder Nein beantworten. Hier heißt es erst einmal zu überlegen, was für eine Antwort gewünscht wird. Bei Ja-/Nein-Antworten kann nicht so leicht um das Thema herum geredet werden. Dies macht ein Ausweichen schwieriger, allerdings auch nicht unmöglich.

Durch die Formulierung der Frage können auch Informationen übermittelt werden. Indem zum Beispiel ein Missstand in die Fragestellung mit einfließt. Dadurch wird zumindest gegenüber der teilweise anwesenden Presse auf die Missstände aufmerksam gemacht.

Es kann nicht schaden die Frageliste vorher noch einigen anderen zu zeigen, die vielleicht helfen können oder Ideen für weitere Fragen haben könnten.

Die Frageliste kann persönlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Sie kann aber auch per Brief hingeschickt werden. Einige Kommunen akzeptieren auch das Einreichen per Email. Je nachdem, wie die bisherigen Erfahrungen mit der Kommune sind, empfiehlt sich eine Eingangsbestätigung anzufordern.

Theoretisch sollte eine Eingangsbestätigung von selbst kommen zusammen mit der Einladung zum Termin der EFS, allerdings kann man sich nicht überall darauf verlassen, wie meine Erfahrungen gezeigt haben.

Fristen für das Einreichen von Fragen ergeben sich hier aus dem Termin der nächsten EFS. Bis zu einem Stichtag vorher können weitere Fragen eingereicht werden. Entweder zu den bereits eingereichten Themen oder zu anderen Themen.

Teilweise können auch während der Fragestunde noch Ergänzungsfragen gestellt werden. Diese müssen nicht vorher eingereicht werden, allerdings mit dem Thema zusammenhängen. Es gibt hier keine Garantie auf eine sofortige Beantwortung. Zur Vorbereitung auf der Einwohnerfragestunde sollte vorher überlegt werden, welche Fragen noch gestellt werden könnten.

Eine Wahlberechtigung in Deutschland ist für diese Form der Beteiligung nicht notwendig, wohl aber ein Wohnsitz vor Ort für einen Mindestzeitraum. Es gibt zudem in vielen Bundesländern ein Mindestalter. Trotzdem könnte es durchaus für Schulklassen interessant sein, Fragen für eine EFS einzureichen. Entweder persönlich, weil die Altergrenze überschritten wurde oder durch einen Lehrer.

Eine EFS ist also eine Möglichkeit, wie sich auch Bürger mit anderen Staatsbürgerschaften auf kommunaler Ebene engagieren können. EFS können ebenfalls von juristischen Personen genutzt werden.

Sonderfall Schwarmeingabe:
Die Fragen für eine EFS können einzeln oder auch als Gruppe eingereicht werden. Allerdings ist das Einreichen als Gruppe, die sogenannten Schwarmeingabe bisher noch nicht rechtlich geregelt. Das heißt es unklar, ob jeder Unterzeichnende noch Rückfragen stellen darf oder nicht. Für das Einreichen als Schwarmeingabe werden die Fragen auf eine Seite gedruckt und auf der anderen Seite eine Unterschriftenliste. Dadurch, dass mehrere sich beteiligen wird der Einwohnerfrage mehr Gewicht verliehen.

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