Jederbeteiligung Kp. 5.3 Gruppenpetition
Bei Gruppenpetitionen finden zum Beispiel Unterschriftenlisten (Kapitel 5.1) Anwendung. Mit diesen Listen werden dann an Infoständen (Kapitel 3.9) Unterschriften gesammelt und innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Stelle eingereicht. Es gelten natürlich die entsprechenden
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