Kompass – Zeitung für Piraten

Wie Konzern-Außenminister Christoph Keese für ein Verleger- Spezialrecht die Fakten verdreht

Früher hieß es “Enteignet Springer”. Jetzt enteignet der Konzern zurück. Oder versucht es. Dabei ist die Wahrheit, wie bei Big Oil & Big Tobacco, allererstes Opfer.

Besonders viel Propaganda in eigener Sache liefert der wirtschaftlich höchst erfolgreiche Großverlag durch seinen Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ Christoph Keese. Er springt nach Art des Hauses großzügig und polemisch mit Fakten und Gegnern um. Vielschreiber Keese füllt fleißig sein „privates“ Blog auf http://www. presseschauder.de/. Unter anderem mit Pro-Leistungsschutzrechtfür- Presseverlage-Content. Merkmal: „… das übliche, nah an der Demagogie befindliche Verdrehen der Realität, das aus den Worten von Springer-„Außenminster“ Christoph Keese spricht“, ätzt Medienjournalist Thomas Knüwer.

Presse-Recht

Darum gehts: Was die Verlage mit dem Internet-Standard „robots. txt“ nicht bekommen, ist ein Hebel, mit dem sie Google, Jedermann- Bloggern und Facebook-Nutzern Lizenzgebühren diktieren können. Diesen Hebel bekommen sie erst, wenn sie das geforderte Presse- Leistungsschutzrecht (LSR), eine dann halbautomatisch mögliche Verwertungsgesellschaft und für die marktführende Suchmaschine Google einen gesetzlich geregelten Zwang zur Integration der Presseerzeugnisse erhalten.

Piraten lehnen das ab. Ein Erfolg der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein war der Antrag gegen das LSR, er wurde im Innen- und Rechtsausschuß gemeinsam mit den Stimmen von SPD, GRÜNE und SSW angenommen.

Einseitig

Auch andere Pressemedien wie die „Frankfurter Allgemeine“ (10-20 Millionen Euro Verlust in 2012) bekleckerten sich nicht mit Ruhm. Hier wurde zunächst sehr einseitig, dann spät gegen Jahresende 2012 ein LSR-ablehnender Leserbrief gedruckt und endlich über die vernichtend-kritische Position des Max-Plank-Institut berichtet: „Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen.“ Und so weiter.

Nur durch das permanente, hochbezahlte Lamentieren von Christoph Keese und anderen bleibt das ungeliebte Schutzrecht in der Diskussion, mit dem Verlage sich selbstgerecht – wie es in der Natur von Zwischenhändlern liegt – fremde Leistungen aneignen wollen, ohne das den Schöpfern zu vergüten.

Dieser Beitrag erschien im Kompass_2013.1