Es geht um kleine Presseartikel-Textausschnitte, die sollen neuerdings Lizenzgebühren kosten, wenn sie auf Suchergebnisseiten erscheinen. Das recht neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage – dazu zählen auch Webseiten, sofern sie einen pressemäßigen Geschäftsbetrieb haben – dümpelte fast ein Jahr mehr oder weniger ungenutzt vor sich hin. Scharfgeschaltet wurde es im August 2013.
Erst jetzt, Ende Juni 2014, haben sich Verlage nach viel Tamtam auf eine Verwertungsgesellschaft geeinigt, die an ihrer Stelle die Verwertungsgelder für Presseworte eintreiben soll: die neue „VG Media“ hat gute Chancen auf den Vorzugsplatz der meistgehassten Institutionen im Internet, gleich nach der GEMA.
Klage vor dem Schiedsgericht
Zunächst geht die VG Media gegen den Suchmaschinenriesen Google vor. Die Klage läuft vor dem Schiedsgericht für Urheberrecht beim Patentamt München, berichtet die Initiative gegen Leistungsschutzrecht IGEL auf ihrer Webseite. Wird keine Einigung erreicht, geht der Streit zum Landgericht, was zu erwarten ist. Denn Google lehnt jegliche Lizenzzahlungen kategorisch ab. Auch die Höhe der Gebühr startet erstmal „von oben“:
Die VG Media hat laut IGEL einen Tarif beschlossen, nach dem der Vergütungssatz bis zu 11 Prozent der Brutto-Umsätze (einschließlich der Auslandsumsätze) ausmachen soll, die der Suchmaschinenanbieter mit angezeigten Presse-Worten erzielt, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. „Hierzu zählen auch Umsätze, die mit einer solchen Verwertung im Zusammenhang stehen“, heißt es weiter.
Auch Yahoo, Microsoft, die Deutsche Telekom und 1&1 werden von der VG angegangen.
Natürlich wird es dabei nicht bleiben. Sind die großen Fälle in ein paar Jahren durch und ausgeklagt, werden sich die VGler eifrig auf alles, was ein Such-Eingabefeld hat, stürzen und selbstgerecht zur „Suchmaschine“ erklären wollen.
Laut VG Media haben derzeit 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht an die Verwertungsgesellschaft übertragen.
Laut Gesetz können auch ausländische Verlage das deutsche Presseleistungsschutzrecht in Anspruch nehmen.