Die im NSA-Untersuchungsausschuss bekannt gewordene Massenüberwachung vom Bundesnachrichtendienst im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA könnte strafrechtliche Folgen haben. „Spiegel online“ berichtet:
Ein Sprecher bestätigte am Freitag SPIEGEL-Informationen, wonach die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Prüfvorgang eingeleitet hat. Untersucht werde, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, die in die Zuständigkeit der Behörde fällt. Diese ist unter anderem für die Strafverfolgung von Spionage und Landesverrat zuständig.
Strafanzeigen stellten unter anderem Piratenfraktionäre in NRW.