Hört, hört: Zum aktuellen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung erklärte heute der stellvertretende Landesvorsitzende des CSUnet, Ronald Kaiser:
„Befürworter des Entwurfs zur Vorratsdatenspeicherung haben bisher keine überzeugenden Nachweise geliefert, dass die VDS schwerste terroristische Straftaten verhindert oder zu ihrer Aufklärung beigetragen hätte. Die massenhafte und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten widerspricht den Auflagen des EuGH und des BVerfG.
Den deutschen Providern würden unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Wie mittelständische Unternehmen diese Kosten schultern sollen, ist mehr als fraglich.
Berufsgeheimnisträger sind nach wie vor nicht von der Speicherpflicht ausgenommen. Trotz gewisser Einschränkungen bei der Verwertung der Daten widerspricht dies dem EuGH, der entsprechende Ausnahmen bereits bei der Datenspeicherung verlangt. Letztendlich wäre dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Politik und Bevölkerung nachhaltig gestört. Gesprächsinhalte werden zwar nicht gespeichert, aber zahlreiche Studien belegen, dass man aus den laut Gesetzentwurf zu speichernden Daten entsprechende Profile erstellen kann.
Nicht zuletzt steht die vorgeschlagene neue Strafvorschrift § 202d StGB (Datenhehlerei) in keinerlei Zusammenhang mit dem verfolgten Zweck der VDS. Sie führt zur Kriminalisierung und damit letztendlich zu einer Schwächung des journalistischen Quellenschutzes.“
Der virtuelle Verband CSUnet ist einer der vielen Arbeitskreise der CSU. Er wurde im Januar 2011 vom Parteivorstand eingesetzt und beschäftigt sich hin und wieder – letzter Blogbeitrag in 2014, letzte Anträge aus 2012 – mit netzpolitischen Themen – eben eher weniger, seit Vorsitzende Dorothee Bär im Merkel-Kabinett als netzpolitische Staatssekretärin beim Maut-Minister Dobrindt amtiert.