In diesen Tagen ist das Grundgesetz offensichtlich nur eine Option. Geltendes Recht wird ignoriert, im Umgang mit Flüchtlingen wie auch im Umgang mit Daten, wie sich in der Aufarbeitung der NSA/BND-Affäre zeigt.
In der sogenannten Selektorenliste vom US-Geheimdienst NSA für den Bundesnachrichtendienst sind eben doch zahlreiche deutsche Ziele enthalten. Darunter zahlreiche High-Tech-Firmen. Das will „Spiegel Online“ aus dem noch nicht veröffentlichten 300-Seiten-Bericht des Sonderermittlers der Bundesregierung, Kurt Graulich erfahren haben.
Von Unternehmen, die im Fokus der NSA lagen, waren bislang zwei bekannt geworden: die europäischen Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter, die heute zu Airbus gehören. In dem Bericht wird nun bestätigt, dass über 70 Telefonnummern beider Unternehmen zu den Selektoren gehörten. Graulich deutet auch weitere Spähziele im Unternehmensbereich an: Er verweist auf Spezialbauunternehmen, etwa einen Tunnelbauer, ohne diesen namentlich zu nennen.
So zielten die meisten NSA-Selektoren auf EU-Behörden und Regierungen. Dies, so Graulich, ein klarer Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen. Eine angeforderte Erklärung vom Ermittler blieb der Bundesnachrichtendienst bisher schuldig.
In Zukunft gibt es dann mit der Vorratsdatenspeicherung noch mehr Telekommunikationsinfos zum hemmungslosen Weiterleiten.
Christian Thiessen, der Landesvorsitzende der Piratenpartei Schleswig-Holstein: „Wer die Vorratsdatenspeicherung wieder einführt, kann sich den Untersuchungsausschuss sparen. Ob wir der NSA nur die Daten geben oder diese sich in unsere Systeme hackt, ist dann doch zweitrangig. Es gibt nur einen wirksamen Datenschutz, nämlich Datensparsamkeit. Jede Sammlung von Daten unbescholtener Bürger ist eine Gefahr für unsere Demokratie.“