Der Internet-Störerhaftung geht es mit viel Pressewirbel an den Kragen, aber für einen klaren Satz im Gesetz reichte es den digitalen Tricksern aus der „großen Koalition“ nicht.
Gestern beschloß der Bundestag, dass kleine private wie (neben)gewerbliche Anbieter offener WLANs dank ausgeweitetem „Providerprivileg“ jetzt klassischen Internetprovidern und Telekom-Unternehmen gleichgestellt und – wie die Großen – von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreit sind.
Dass Telefon- und Internetfirmen grundsätzlich nicht für Nutzeraktionen haften, war schon immer so geregelt. Denn diese Firmen haben politische Lobbymacht, die dem einzelnen Internet-Cafe-Betreiber oder Hobby-Freifunker fehlt.
Das geänderte Telemediengesetz bleibt in einem wesentlichen Punkt allerdings ungenügend:
- In der Gesetzesbegründung steht zwar eine deutliche Absichtserklärung, WLAN-Anbieter vor Abmahnungen zu schützen und die Haftungs-Freistellung auf Unterlassungsansprüche auszuweiten
- im Gesetz selbst fehlt diese konkrete Klarstellung.
Also werden wohl weiterhin die Gerichte beschäftigt werden.
Die Störerhaftung von Internet-Anbietern für Untaten ihrer Netzgäste und ihnen unbekannten WLAN-Nutzern bleibt so offensichtlich Umsatzbringer von Abmahn– Anwaltskanzleien.
Nach Meinung von Experten wie Strafrichter Ulf Buermeyer und dem Heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich ist das neue Telemediengesetz nur ein halber Fortschritt, es hätte deutlicher formuliert werden müssen.
Die große Koalition (Union und SPD) hat da – dank Lobbydruck – nur halbherzig etwas für den „digitalen Wandel“ getan, die „digitale Revolution“ findet ohne sie statt.
Auch weiterklagen will die Piratenpartei und die neue „Pseudoregelung“ vor dem europäischen Gerichtshof stürzen.
Bis dahin empfehlen Fachpublikationen wie die C’t‘, das eigene WLAN noch nicht für Fremdnutzer zu öffnen. Denn neben dem urheberrechtlichen Risiko besteht die Gefahr von polizeilichen Hausdurchsuchungen.
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Wikipedia-Artikel Telemediengesetz (noch nicht aktuell)