Von der Opposition kritisiert, aber gestern, 14.11.2014, im Bundestag beschlossen: das Sexualstrafrecht sowie Fotorecht wird weiter verschärft. Künftig steht jeder unter Strafe, der Kinder und Jugendliche unbekleidet fotografiert oder filmt, mit dem Zweck das Ganze zu verkaufen oder ins Netz hochzuladen. Auch ist der reine Besitz sogenannter „Posing“-Fotos von bekleideten Kindern und Jugendlichen, als aufreizende Bilder in unnatürlicher Körperhaltung, bei Inkrafttreten des Gesetzes strafbar. Der Ex-SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy, Pornokonsument im Bundestag, konnte sich in seinem Strafverfahren noch herauswinden. Eltern, die ihre Kinder am Strand ablichten, sollen gemäß einer Last-Minute-Änderung nicht betroffen sein. Weitere Regelungen richten sich gegen „bloßstellende“ Foto- und Videoaufnahmen. Die Verjährung einer Sexualstraftat verschiebt sich bis in 50. Lebensjahr. Ein Foto-Festival für Kinderschützer und die Gerichte.
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