Das Bundesverfassungsgericht hat in einer neuen Entscheidung zum Thema Schmähkritik den hohen Wert der Meinungsfreiheit betont. Das berichtet der Deutschlandfunk heute in seinen Nachrichten. Selbst bei drastischen Äußerungen müsse erst klar bewiesen werden, dass es sich nicht um eine Meinungsäußerung in der Sache, sondern um eine persönliche Herabsetzung handle.
Die Verfassungsbeschwerde bezog sich allerdings auf Schmähkritik vor Gericht.
Was übergriffige Zensur in der aktuellen Hate-Speech-Diskussion um Facebook, Twitter und andere soziale Medien zu bedeuten hat, klärten die Verfassungsrichter nicht.
Zur Zeit bemüht sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), die so genannte „hate speech“ mithilfe von privaten Vereinen – unter anderem der mit Ex-Stasi-Personal durchsetzten „Amadeu Antonio Stiftung“ – und den Netzwerk-Betreibern selbst zurückzudrängen. Das ganze wurde Anfang Juli von bundesweiten Razzien bei Hassrednern begleitet. Betreiber sollen innerhalb von 24 Stunden gemeldete „Hassreden“ entfernen.
Was eine Hassrede ist oder was nicht, wird damit von ministeriumsfinanzierten Berufsbetroffenen entschieden – und Privatzensur. Toll, dass das ein sozial–demokratischer Minister umsetzt.