Die Entscheidung zu C-131/12 liegt vor: der Europäische Gerichtshof verdonnert Google, Links auf sensible persönliche Daten aus den Suchergebnisseiten zu entfernen, wenn das ein Betroffener verlangt. Dagegen hat sich der Suchmaschinenriese immer gewehrt.
Das Urteil kommt eher überraschend. In der Stellungnahme des EU-Generalanwaltes hieß es noch:
89. Meines Erachtens kann der Internetsuchmaschinen-Diensteanbieter hinsichtlich personenbezogener Daten auf Quellenwebseiten, die auf dem Server eines Dritten gehostet werden, weder rechtlich noch tatsächlich die … vorgesehenen Pflichten eines für die Verarbeitung Verantwortlichen erfüllen. Eine angemessene Auslegung der Richtlinie gebietet deshalb, den Diensteanbieter nicht generell als für die Verarbeitung Verantwortlichen anzusehen.
und zum Recht auf Vergessenwerden
108. Ebenso wie fast alle Verfahrensbeteiligten, … bin ich jedoch der Meinung, dass die Richtlinie kein allgemeines Recht auf Vergessenwerden in dem Sinne gewährt (…)
Dies alles ist jetzt, ganz ungewöhnlich, Makulatur.
In kleinem Rahmen hat Google bereits langjährig Verweise aus seinem Index genommen, wenn etwa ein Gerichtsurteil oder Jugendschutzvorschriften dies verlangten. Das wird dann durch einen kurzen Hinweis am Ende der Suchergebnisseite vermerkt. Auch Webseitenbetreiber können über einen speziellen Zugang eigene Seiten aus dem Google-Index kicken.
Jetzt wird es den „Löschbutton“ für alle, die sich betroffen fühlen, geben müssen. Ansonsten können sich Betroffene an „zuständige Stellen“ wenden, so das Gericht.