Kompass – Zeitung für Piraten

Störerhaftung: Enttäuschung nach EUGH-Urteil

Wer als Inhaber eines Ladens oder Cafés seinen Kunden ein kostenloses Internet per Wi-Fi anbietet, ist als “Störer” nicht haftbar für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer wie zum Beispiel illegale Musikdownloads. So urteilte heute der europäische Gerichtshof im Fall von Ladeninhaber und Pirat Tobias McFadden vs. dem Musikverwerter Sony Music Entertainment Germany.

Eine bittere Pille gab es dann doch noch: Rechteinhaber dürfen sehr wohl Geschäftsleute für die Zukunft verpflichten, ihr WLAN nur mit Passwort anzubieten. Sony könnte nun von McFadden verlangen, sein Internet nur noch an ihm bekannte Kunden freizuschalten.

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So also müssen laut Urteil die Nutzer ihre Anonymität gegenüber dem Ladeninhaber aufgeben, um das Passwort zu erhalten. Im Ergebnis: Nicht die Freigabe zum unkomplizierten anonymen und anmelde-freien Netzzugang unterwegs, sondern eher Bewahrung des aktuellen Zustandes inklusive Vorschaltseite und Registrierquatsch.

Nun ist der Gesetzgeber gefordert. Aber: von ihm kommen zukünftig eher andere Bedrohungen auf die Netzwelt zu: von Plänen zum europäisch aufgebohrten Presseverleger-Leistungsschutz, Aufgabe der Datensparsamkeit, Vorratsdaten XXL bis zu einer neuartigen Verlinkungsgebühr für Webseitenbetreiber fühlt sich die Situation wieder so digital-rückständig an wie 2009.