Umweltinformationsgesetze
Speziell für Umweltthemen gibt es die Umweltinformationsgesetze (UIG). Die grundsätzliche Vorgehensweise ist analog zu den Informationsfreiheitsgesetzen in dem vorhergehenden Kapitel, weshalb an dieser Stelle nur auf das Relevante eingegangen wird.
Es gibt das Bundesgesetz, welches durch Landesgesetze für einige Bundesländer ohne Änderungen gilt. Andere Bundesländer haben eigene Gesetzestexte verfasst. In allen Bundesländern gibt es somit eine Regelung zu Umweltinformationen. Die Existenz dieser Gesetze verdanken wir der EU.
Wie schon beim IFG können auch Informationen nach dem UIG etwas kosten. Die Antworten dürfen nichts kosten, wenn der Aufwand nur gering ist.
Die Fristen liegen zwischen 1 und 2 Monaten je nach Aufwand zur Ermittlung. Teilweise müssen allerdings die Antworten auch eingeklagt werden, weil sich eine Behörde auf einen der Ausnahmen berufen hat.
Wurde die Anfrage an die falsche Stelle gerichtet muss die Anfrage an die richtige Stelle weitergeleitet werden.
Mit dem Suchbegriff UIG oder Umweltinformationsgesetz kann der Gesetzestext sehr schnell gefunden werden. Dieser gibt weiterführend Informationen.
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