Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie ist vom Tisch nach EuGH Entscheidung
Die Vorratsdatenspeicherung gemäß EU-Richtlinie ist grundrechtswidrig. Das hat heute früh der europäische Gerichtshof entschieden. Mit der bis zu 24 Monate langen Aufzeichnung von Telekommunikations-Verbindungsdaten würde laut Gericht ein „besonders schwerwiegender“ Eingriff in die Grundrechte erfolgen.
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