Kompass – Zeitung für Piraten

IP-Adressen-Klage zum Europäischen Gerichtshof verschoben

Patrick Breyer - Foto: be-him CC BY NC ND
Patrick Breyer – Foto CC BY-NC-ND be-him

Wie berichtet, verklagte der Kieler PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer (Homepage) Deutschland vor dem Bundesgerichtshof.

Ihm geht es um einen Datenschutzverstoß, weil der Staat IP-Adressen von Webseitebesuchern diverser Ministerien speichert. Dies vor allem „aus Sicherheitsgründen“. Patrick Breyer findet, eine IP-Adresse ist personenbezogen, weil so ein Nutzer aus seiner Anonymität gerissen werden kann.

Der BGH hat gestern nicht über die Klage entschieden. Er verwies die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof.

Breyer: „Ich verklage den Bund darauf, es zu unterlassen, meine Nutzung bestimmter öffentlicher Internetportale (z.B. bmi.bund.de oder bundestag.de) nicht-anonymisiert nachzuverfolgen, indem jeder Klick und jede Eingabe auf diesen Internetportalen identifizierbar auf Vorrat gespeichert wird. Hat meine Klage Erfolg, sind auch alle anderen Internetnutzer vor einer Aufzeichnung ihres Surfverhaltens geschützt.“

Richterliche Netzpolitik

Der EuGH hob Anfang April 2014 die deutsche Vorratsdatenspeicherung endgültig auf, führte im Mai ein „Recht auf Vergessen“ bei Suchmaschinen ein. In diesem Monat erlaubte er, entgegen langjährig deutscher Rechtslage, das Einbinden fremdgehosteter Inhalte in eine Webseite.